Veranstaltungs- und Belegungskalender 2024.

An den blau X gekennzeichneten Tagen ist eine Belegung oder Besichtigung nicht möglich.

Anfragen bitte unter 05127-1614 oder "makoelsch@gmx.de".
In den Wintermonaten steht kein Wasser zur Verfügung.

 

 

Kalender 2024 Niedersachsen

 


Januar

Februar

März

April

Mai

Juni

1

Mo

Neujahr

1

1

Do

 

1

Fr

 

1

Mo

Ostermontag

14

1

M

 T.d.Arbeit XXXX

1

Sa

 

2

Di

 

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Stammtisch

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3

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23

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Heilige Drei Könige

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19

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7

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Christi Himmelfahrt

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Stammtisch

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Rosenmontag

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Muttertag

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Kinderfest

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5

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Karfreitag

29

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Fronleichnam

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Beginn der Sommerzeit

 

 

 

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Kalender 2024 Niedersachsen

 

Juli

August

September

Oktober

November

Dezember

1

Mo

 

27

1

Do

 

1

So

 Frühstück i. Felde

1

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1

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Allerheiligen

1

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1. Advent

2

Di

 

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Tag der Dt. Einheit

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Heiligabend

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1. Weihnachtstag

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2. Weihnachtstag

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Ende der Sommerzeit

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Reformationstag

 

 

 

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Silvester

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Kostenpauschalen für die private Nutzung der “Paltrockmühle“
des Mühlenvereins Asel e.V.  in Asel

 

Stand: 01.07.2020
 
Die Kostenpauschale wird grundsätzlich von allen Nutzern der Mühle und der übrigen Gebäude sowie des Geländes gemäß der Hausordnung erhoben.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass die gültigen „Coronabestimmungen“ einzuhalten sind.
Der Mühlenverein ist von jeglicher Haftung freizustellen.

 

Führungen in der Mühle geschehen ohne Auflagen für die Besucher. Der Kostenbeitrag für Führungen in der Mühle ohne Anmietung der Räumlichkeiten beträgt für Erwachsene 3,00 €, für Kinder 2,00 €. Im Ausnahmefall kann davon abgewichen werden. Dieser Fall liegt im Ermessen des Durchführenden in Abstimmung mit einem Vorstandsmitglied des Mühlenvereins.
 
 
Für die Überlassung der Mühle, des Geländes und der übrigen Gebäude zu Veranstaltungen  jeglicher Art (siehe Hausordnung) ist ein Kostenbeitrag  je Person bzw. eine zu vereinbarende Pauschale an den Mühlenverein zu zahlen.
 
Grundsätzlich sind pro Person 5,-- € zu entrichten. Jedoch mindestens 100,00 €.

 
Im Falle einer Kostenpauschale sollte sich dieser Betrag an dem genannten Euro-Betrag orientieren.
 
Kaution
 
Grundsätzlich hat der Nutzer der Mühle etc. vor Beginn der Veranstaltung eine Kaution in Höhe von 100,-- € beim Mühlenverein zu hinterlegen.
 
Diese wird nach ordnungsmäßigem Verlassen des Areals bzw. der Gebäude umgehend zurückgezahlt. Anderenfalls erfolgt die Verrechnung mit noch angefallenen Kosten (z.B. Müllbeseitigung, Reinigung der Gebäude, des Geländes usw.) Besonderes Augenmerk ist auch auf herumliegende Zigarettenkippen und Kronkorken zu legen.
 
Es wurde ein Pauschalbetrag von……………………..€ plus Kaution vereinbart.

 

Hausordnung für die „ Paltrockmühle“ und deren Gelände in Asel

 

Allgemeines

Die Mühle und das Gelände stehen in der Obhut des Mühlenvereins Asel e.V. Die Mühle ist als Denkmal eingestuft und jeder Besucher oder Nutzer hat sich dementsprechend zu verhalten.

Vertreter des Mühlenvereins sind die Mitglieder des Vorstandes. Nur dieser oder eine von diesen beauftragte Person kann wirksame Anordnungen über die Benutzung der Räumlichkeiten treffen.

Alle Nutzer verpflichten sich, mit der Mühle als Gebäude sowie den übrigen Gebäuden und all seinen Einrichtungsgegenständen immer pfleglich und schonend umzugehen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist Ordnungsprinzip.

Um dies zu gewährleisten, hat der Vorstand des Mühlenvereins Asel e.V. folgende Hausordnung erlassen: Jeder Benutzer der Räumlichkeiten unterwirft sich der Hausordnung und gegebenenfalls zusätzlicher konkreter Einzelanordnungen der/des Beauftragten des Mühlenvereins.

Belegungsverfahren

Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung der Räumlichkeiten besteht nicht.

Die Veranstaltungen des Mühlenvereins haben Vorrang vor anderen Terminwünschen. Die Terminvergabe kann für private Nutzung nicht eher als 6 Monate vor dem Termin verbindlich reserviert werden.

Die Nutzung ist

  • gegen Auflagen und Kostenerstattung laut Kostenstaffel von  Personen und Institutionen möglich.
  • Ausgeschlossen sind politische, kommerzielle und ideologische Veranstaltungen.

Die Benutzung der Räumlichkeiten und des Geländes kann versagt werden, wenn zu besorgen ist, dass eine beabsichtigte Veranstaltung nicht im Rahmen dieser Hausordnung oder sonstiger öffentlicher Ordnung und Rechtsprechung verlaufen könnte. Dem entspricht, dass der Mühlenverein bei Zweifelsfällen berechtigt ist, sich vom Antragsteller den beabsichtigten Verlauf und Zweck seiner Veranstaltung schriftlich darlegen zu lassen.

Veranstaltungen politischer Parteien und ihrer Organisationen sind in den Räumlichkeiten ausgeschlossen, soweit sie ausschließlich oder vorrangig parteipolitischen Charakter haben oder der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder den Rechtsvorschriften zuwiderlaufen würden.

Eine Untervermietung bzw. Weitergabe an Dritte bei privater Anmietung ist ausgeschlossen.

Das Hausrecht übt ebenso wie der Vorsitzende des Mühlenvereins,  ein Vorstandsmitglied bzw. eine zu benennende Person  aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

Anträge auf Überlassung

der Mühle bzw. des Geländes und der übrigen Gebäude sind bei

Manfred Kölsch, 31177 Asel, Im Erlengrund 8,
Tel. 05127-1614 oder 0172-5102873 (makoelsch@gmx.de) zu stellen.

Der Antrag kann bei privater Nutzung jederzeit vor der beabsichtigten Benutzung unter Angabe des Zweckes, der Dauer der Benutzung und des Inhalts der Veranstaltung gestellt werden.  Der Termin wird umgehend im Vereinskalender (siehe Internet: www.muehleasel.de) eingetragen; kann allerdings erst 6 Monate vorher verbindlich bestätigt werden.

Übergabe und Abnahme

Der Veranstalter (Benutzer) haftet für die ordnungsgemäße Benutzung der Räumlichkeiten und des Inventars durch die Teilnehmer. Er steht dem Mühlenverein demgemäß finanziell für Schäden ein, die durch die Nutzer der Räumlichkeiten während oder aus Anlass der Veranstaltung verursacht werden. Mit dem Antrag auf Benutzung hat der Antragsteller einen für ihn verantwortlichen Veranstaltungsleiter zu benennen.

Festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind unverzüglich der zuständigen Person des Mühlenvereins zu melden.

Der Nutzer trägt die Verantwortung, dass die Räume besenrein und die Umgebung in sauberem Zustande übergeben werden.

Erhöhter Reinigungsaufwand wird mit einer Kaution verrechnet, die vor Überlassung  der Nutzung zu hinterlegen ist.

Der Veranstaltungsleiter ist verpflichtet, die seiner Leitung unterstehenden Teilnehmer der Veranstaltung auf diese Haus- und Benutzungsordnung, insbesondere auf die Haftungsbedingungen, hinzuweisen.

Die Benutzer tragen ferner die Verantwortung für die Einhaltung und Durchführung der sicherheits- und feuerpolizeilichen Vorschriften.

Nutzungsumfang / Nutzungszeitraum

Die Nutzer dürfen nur die ihm zugesagten Räume und Einrichtungen benutzen. Die Nutzung der Mühle (Gelände und Gebäude) beschränkt sich auf den vereinbarten Zeitraum.

Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Nachtruhe der Anwohner respektiert wird. Ab 22:00 Uhr sind sämtliche Fenster und Türen geschlossen zu halten. Sollte sich in der warmen Jahreszeit die Veranstaltung nach draußen verlagern, ist die Musik dort ab 22:00 Uhr abzuschalten.

Verlängerungen bedürfen der behördlichen Genehmigung (Gemeinde Harsum). 

Abfallbeseitigung

Alle Abfallbehälter sind nach einer Veranstaltung zu leeren und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Leergut und Flaschen sind vom Nutzer zu entsorgen.

 

Genehmigungen

Der Veranstalter hat evtl. erforderliche (behördliche) Genehmigungen  (z.B. GEMA) vor der Veranstaltung in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten einzuholen.

Inventar

Das Inventar darf das Mühlengelände nicht verlassen. Das Inventar muss nach Beendigung der Nutzung an dem dafür vorgesehenen Platz sein.

Technische Anlagen dürfen nur von der beauftragten Person des Mühlenvereins bedient werden.
Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.

Küche

In der Küche sollen nach der Veranstaltung keine Lebensmittel oder Speisereste verbleiben.
Die Kühlschränke sind nach jeder Veranstaltung zu entleeren und zu reinigen.
Darüber hinaus sind diese abzuschalten und die Türen zu öffnen.

Rauchen

Das Rauchen ist in der Mühle aus brandschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Reinigung

Die Räume und das Außengelände sind gereinigt zu übergeben. Da die Mühle oftmals längere Zeit nicht genutzt wird, kann der Nutzer eventuell entsprechend seinen Vorstellungen eine Vorabreinigung durchführen.

Haftung

Der Nutzer haftet für alle verursachten Schäden an Gebäude, Inventar und Umgebung sowie bei Unfällen mit Personenschaden. 

Der Veranstalter übernimmt für die Dauer der Veranstaltung die Verkehrssicherungspflicht.

Der Veranstalter stellt den Mühlenverein frei von Ansprüchen Dritter, vor allem  der Teilnehmer an seiner Veranstaltung, die während oder aus Anlass seiner Veranstaltung auf dem Grundstück und in den  Gebäuden (incl. Mühle)  entstehen. Hierfür ist u.U. vom Veranstalter eine geeignete Versicherung abzuschließen. Der Mühlenverein kann die Genehmigung der Veranstaltung von der Vorlage des Versicherungsnachweises abhängig machen.

Die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften werden durch diese Haus- und Benutzungsordnung nicht berührt. Auf die Regelungen des Jugendschutzgesetze,  des Gaststättengesetzes, des Lebensmittelrechts, des Steuerrechts und die Lärmschutzregelungen wird besonders hingewiesen.

Beendigung der Nutzung

Nach Beendigung der Nutzung ist darauf zu achten, dass in den Räumen und auch im Außenbereich alle Lichter gelöscht und alle Geräte ausgeschaltet sind. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Heizgeräte zurückzudrehen und alle Fenster zu schließen.

 

Manfred Kölsch, 31177 Asel, Im Erlengrund 8,
Tel. 05127-1614 oder 0172-5102873 (makoelsch@gmx.de)

Mühlenverein Asel e. V.   1. Vorsitzender: Gerald Lange,
Göriacher Str. 10, 31177 Asel, Tel. 05127-5123 / 0160-94486454

 


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